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   BVerwG, 16.09.1977 - VII C 18.76   

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BVerwG, 16.09.1977 - VII C 18.76 (https://dejure.org/1977,1466)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - VII C 18.76 (https://dejure.org/1977,1466)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - VII C 18.76 (https://dejure.org/1977,1466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachlicher Billigkeitsgrund - Gewerbesteuererlaß - Verwaltungsübung - Wirtschaftliche Nachteile

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 29.10.1979 - 7 B 128.78

    Billigkeitsgrund des Vertrauensschutzes - Inanspruchnahme sachlich zweifelhafter

    Das Berufungsurteil weicht nicht ab von dem Urteil des beschließenden Senats vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 18.76 - (KStZ 1978, 29; DGemStZ 1978, 73), dem ein ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt.

    Mit diesen Grundsätzen stimmt das Berufungsurteil überein, das auf S. 11 bis 14 des Urteilsabdrucks die hierzu in der Entscheidung BVerwG 7 C 18.76 enthaltenen Ausführungen zum großen Teil nahezu wörtlich wiedergibt.

    Mit solchen Erwägungen befaßt sich die Entscheidung BVerwG 7 C 18.76 nicht, weil dort ein die Anwendung der Erlaßvorschrift des § 131 Abs. 1 AO a.F. rechtfertigender Vertrauensschutz aus anderen Gründen verneint worden ist.

    Andererseits liegen die Erwägungen des Berufungsurteils durchaus auf der in der Entscheidung BVerwG 7 C 18.76 angedeuteten Linie (ebenso Oswald, a.a.O. S. 278).

    Ob eine Auslegung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG dahin, daß die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes nicht die Haupttätigkeit der steuerpflichtigen Grundstücksgesellschaft zu sein brauche, während der Zeiträume 1962 bis 1967 einer gefestigten Verwaltungsübung der Finanzbehörden entsprach, auf die die Klägerin vertrauen durfte, ist zudem durchaus zweifelhaft, was der beschließende Senat auch in seiner Entscheidung BVerwG 7 C 18.76 bereits angedeutet hat.

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, ob unternehmerische Entscheidungen, insbesondere unterlassene Dispositionen im Vertrauen auf eine gefestigte Verwaltungsübung einen sachlichen Grund für einen Billigkeitserlaß darstellen können, ist im wesentlichen durch das Urteil des Senats vom 16. September 1977 - BVerwG 7 C 18.76 - bereits grundsätzlich geklärt.

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Richtig ist darüber hinaus aber auch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172 f.] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17 f.]) im Abgabenrecht und namentlich im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. dazu Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 8 B 270.81 - Abdruck S. 4) unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlaß einer - soweit es das Erschließungsbeitragsrecht betrifft - entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu begegnen ist.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Für ein besonderes Verhalten der Behörde, das die Dispositionen des Steuerpflichtigen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt und ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen begründet hat und deshalb das Vorliegen einer sachlichen Härte begründen könnte (vgl.Beschluß vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII B 100.68 - a.a.O.;Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [18 f.] = KStZ 1978, 29), ist nichts ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation

    Ein derartiger sachlicher Billigkeitsgrund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen bewirkendes Verhalten der Verwaltung dazu führt, dass die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlass einer Gebührenforderung zu begegnen ist, letztendlich also die Fallgruppe eines widersprüchlichen Verhaltens der Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994, - BVerwG 8 C 22.92 -, NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.; vgl. ferner Urteile vom 18. April 1975, - BVerwG VII C 15.73 -, BVerwGE 48, 166 und vom 16. September 1977, - BVerwG VII C 18.76 -, Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 ).
  • FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 3173/18

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Grunderwerbsteuerbescheids

    Dies könne der Fall sein, wenn eine bisherige Rechtsprechung oder Verwaltungsübung zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werde, insbesondere im Fall veröffentlichter Verwaltungsvorschriften der obersten Finanzbehörden, deren Voraussetzungen der Steuerpflichtige erfüllt habe (BVerwG, Urteil vom 16.09.1977, VII C 18.76, HFR 1978, Nr. 147).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 53.81

    Festsetzung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag - Steuererlass aus Gründen

    Für ein besonderes Verhalten der Behörde, das die Dispositionen des Steuerpflichtigen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt und ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen begründet hat und deshalb das Vorliegen einer sachlichen Härte begründen könnte (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII B 100.68 - a.a.O.; Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [18 f.] = KStZ 1978, 29), ist nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 126.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Für ein besonderes Verhalten der Behörde, das die Dispositionen des Steuerpflichtigen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt und ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen begründet hat und deshalb das Vorliegen einer sachlichen Härte begründen könnte (vgl.Beschluß vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII B 100.68 - a.a.O.;Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [18 f.] = KStZ 1978, 29), ist nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 107.81

    Wegfall der Grundsteuervergünstigung nach dem 2. Wohnungsbaugesetz - Sachliche

    Für ein besonderes Verhalten der Behörde, das die Dispositionen des Steuerpflichtigen in rechtserheblicher Weise beeinträchtigt und ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen begründet hat und deshalb das Vorliegen einer sachlichen Härte begründen könnte (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII B 100.68 - a.a.O.; Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S,15 [18 f.] = KStZ 1978, 29), ist nichts ersichtlich.
  • BVerwG, 28.04.1982 - 8 B 270.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtigkeit einer

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172 f.] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17 f.]) ist bereits hinreichend geklärt, daß im Abgabenrecht und damit auch im Erschließungsbeitragsrecht ausnahmsweise unter bestimmten Umständen ein nachhaltiges, einen Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen schaffendes Verhalten der Verwaltung dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige Härte darstellt und dieser durch den Erlaß einer entstandenen Abgabeforderung zu begegnen ist.
  • BVerwG, 01.12.1982 - 8 B 86.82

    Vorliegen einer Erschließungsanlage - Absehen von einer Beitragserhebung aus

    Unter welchen allgemeinen Voraussetzungen ein von der Verwaltung für den Abgabepflichtigen geschaffener Vertrauenstatbestand dazu führen kann, daß die Abgabenerhebung eine unbillige Härte darstellt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls hinreichend geklärt (vgl. etwa Urteile vom 18. April 1975 - BVerwG VII C 15.73 - BVerwGE 48, 166 [172] und vom 16. September 1977 - BVerwG VII C 18.76 - Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 [17]; Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 8 B 270.81 -).
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